Insolvenz

Welche strafrechtlichen Gefahren drohen bei einer Insolvenz?

Jede Insolvenz einer juristischen Person (z.B. UG, GmbH, AG) wird vom Insolvenzgericht aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Diese untersucht den Sachverhalt im Rahmen eines standardisierten Prüfprogramms auf Anhaltspunkte für im Zusammenhang mit der Insolvenz stehende Straftaten wie Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, § 283 StGB), Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Bankrott (§ 283 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283 c StGB) oder andere Delikte Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB). Daneben werden häufig Verdachtsmitteilungen oder Strafanzeigen von Insolvenzverwaltern, Gläubigern oderKrankenkassen an die Staatsanwaltschaft herangetragen.

Nach unserer Erfahrung ist es für Geschäftsführer sehr schwer, alle gesetzlichen Vorgaben im Vorfeld einer Insolvenz zu beachten.

Mit anderen Worten: Es ist im Regelfall mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu rechnen.

Was kann man im Vorfeld tun, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden?

Proaktives und umsichtiges Handeln ist der Schlüssel, um im Krisenfall rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten und sich vor strafrechtlichen Risiken zu schützen.

Am wichtigsten ist wohl die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrages: Der Insolvenzantrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Bei Anzeichen einer Krise sollte rechtzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Insolvenzantragspflicht zu prüfen.

Es ist also notwendig, wirtschaftliche Schwierigkeiten ernst zu nehmen und nicht nach dem Prinzip „Hoffnung“ auf eine Besserung der Lage zu vertrauen. Häufig wird das Privatvermögen in die Firma gesteckt, um diese zu retten. Das beseitigt aber im Regelfall nicht die Überschuldung. Vielmehr ist es notwendig, die finanzielle Lage des Unternehmens durch detaillierte und aktuelle Buchführung kontinuierlich zu überwachen.

Beschönigende Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens führen regelmäßig zum Vorwurf des Betrugs und Strafanzeigen der dadurch Geschädigten.

Was oft übersehen wird: In einer Unternehmenskrise sind Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich vorrangig, sie sind vollständig und rechtzeitig zu zahlen! Selbst eine verspätete Zahlung ist nach deutschem Recht strafbar.

Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Grundsätzlich droht immer dann eine zivilrechtliche Haftung (Durchgriffshaftung) für Forderungen gegen die Gesellschaft, wenn der Geschäftsführer sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht. Auch die Rechtsform einer GmbH schützt dann nicht.

So kann die Verletzung der Insolvenzantragspflicht zu einer persönlichen Haftung für die während der Insolvenzverschleppung entstandenen Verbindlichkeiten führen. Exemplarisch sind zu nennen die Haftung für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen/Steuern, die Veruntreuung von Unternehmensvermögen oder die Zahlung von Warenlieferungen der Krise (Eingehungsbetrug)[KX1] .

Unangenehmer Nebenaspekt: Forderungen aus unerlaubter Handlung kann man nicht durch ein Privatinsolvenzverfahren loswerden. Sie bleiben auch danach bestehen.

Was tun in der Krise?

Bei finanziellen Schwierigkeiten oder Unsicherheiten sollten Sie frühzeitig rechtlichen und wirtschaftlichen Rat einholen. Wir helfen Ihnen, rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.

Sollte gegen Sie bereits ermittelt werden, nehmen wir frühzeitig Kontakt zu Staatsanwaltschaft oder Polizei auf und vertreten professionell Ihre Interessen. Nichts zu tun ist keine Alternative.

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