Sichere Kontaktmöglichkeiten
Über uns können Meldungen telefonisch, per E-Mail oder über unser anonymes Kontaktformular abgegeben werden. Wir stellen für Ihr Unternehmen sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Für Beschäftigungsgeber mit 50 bis zu 249 Beschäftigten endet die
Frist zur Einrichtung der internen Meldestelle am 17. Dezember 2023.
Mit diesem Stichtag müssen die betroffenen Unternehmen eine Meldestelle
eingerichtet haben, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Untätigkeit begründet nicht nur Bußgeldrisiken, sondern auch die Gefahr, dass sich Mitarbeitende unmittelbar an die Strafverfolgungsbehörden oder an externe Meldestellen wenden, wie sie etwa durch das Bundesamt für Justiz eingerichtet wurden.
Über uns können Meldungen telefonisch, per E-Mail oder über unser anonymes Kontaktformular abgegeben werden. Wir stellen für Ihr Unternehmen sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Die ordnungsgemäße Bearbeitung sowie der Vertraulichkeitsschutz sind gewährleistet. Wir beraten Ihr Unternehmen in der Folge, wie mit der Meldung in rechtlicher Hinsicht umzugehen ist.
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